Behandlungskosten
Die Behandlungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gerne sprechen Sie mich im Vorfeld auf entstehende Behandlungskosten an.
Terminabsage
In meiner Praxis arbeite ich ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Patienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen oder Terminabsagen spätestens 48 Std vor dem Termin per Telefon (Anrufbeantworter) oder per E-Mail abzusagen oder zu verschieben. Termine für montags müssen am Samstag abgesagt werden.
Bei einer Absage bis 48 Stunden vor unserm Termin ist Ihre Absage kostenfrei. Bei kürzerer oder keiner Benachrichtigung ist für den Ausfall mein volles Honorar fällig, da ich so kurzfristig i.d.R. den Termin nicht neu vergeben kann.
(näheres siehe AGB)
Privatversicherte
Sie erhalten von mir nach erbrachter Leistung eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Beamte mit Beihilfeanspruch können die Rechnungen ebenfalls bei ihrer Versicherung einreichen.
Bitte klären Sie im Voraus die Kostenerstattung durch Ihren Versicherer, da es hier individuelle Unterschiede geben kann. Die meisten privaten Versicherungen erstatten die Heilpraktikerkosten ganz oder teilweise – je nach Vertragsleistung.
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten nicht oder nur eingeschränkt.
Sie tragen die Kosten der Behandlung selbst, bar oder auf Rechnung.
Die Preise werden über eine Pauschale berechnet oder individuell kalkuliert - je nach Aufwand und angewandten Techniken.
Zusatzversicherung
Viele Versicherungen und Krankenkassen bieten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen an, bei denen die Kosten für den Heilpraktiker entweder ganz oder teilweise übernommen werden.
Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung!