Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Anwendungsbereich der AGB & Behandlungsvertrag
1a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker Almuth Hakius und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
1c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
1d) Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die derzeit schulmedizinisch nicht anerkannt, oder bislang nicht rein natur- oder medizinwissenschaftlich erklärbar sind oder kontrovers diskutiert werden. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann, wie bei allen medizinischen Interventionen, nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung von derartigen, alternativ-medizinischer Methoden ablehnt und ausschließlich nach derzeit wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
§2 Kündigung des Behandlungsvertrages
2a) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
2b) Eine Kündigung durch den Heilpraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt.
§3 Mitwirkung des Patienten
3a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Jedoch hat der jeweilige Patient die vereinbarten Verhaltensanweisungen zu befolgen, da ansonsten kein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Hierzu hat der Patient jeder Zeit die Möglichkeit, sich aktiv in die Therapieplanung einzubringen um evtl. Behandlungsalternativen zu schaffen. Der daraus resultierende Behandlungsplan ist zu befolgen. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§4 Honorierung des Heilpraktikers
4a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches an das GebüH angelehnt ist. Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Naturheilpraxis Almuth Hakius ist eine kostenpflichtige Leistung, die zur Zahlung verpflichtet. Das Honorar richten sich nach den erbrachten Leistungen, den Therapiemethoden der Behandlung und der Behandlungszeit.
4b) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.
4c) Die Honorare sind nach jeder Behandlung bzw. nach Rechnungsstellung vom Patienten zu entrichten indem er diese Rechnung bar begleicht in der Praxis - oder per Überweisung innerhalb 14 Tage. Die Rechnung wird per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, an den Patienten geschickt.
§5 Terminvereinbarungen
5a) Kostenpflichtiger Termin
Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Praxis ist eine kostenpflichtige Leistung, die zur Zahlung verpflichtet.
5b) Terminabsage
In meiner Praxis arbeite ich ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Patienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen oder Terminabsagen spätestens 48 Std vor dem Termin per Telefon (Anrufbeantworter) oder per E-Mail abzusagen oder zu verschieben. Termine für montags müssen am Samstag abgesagt werden.
Bei einer Absage bis 48 Stunden vor unserm Termin ist Ihre Absage kostenfrei. Bei kürzerer oder keiner Benachrichtigung ist für den Ausfall mein volles Honorar fällig, da ich so kurzfristig i.d.R. den Termin nicht neu vergeben kann.
5c) Absage durch Praxis
Für den Fall, dass die Praxis Termine absagen und / oder verschieben muss, verpflichten sich Patienten bei Terminvergabe eine Telefonnummer anzugeben, z.B. Mobil, unter der sie im Notfall zu erreichen sind. Es wird der nächst mögliche Ersatztermin angeboten.
5d) Pünktlichkeit
In der Regel beginnen die Termine pünktlich zu zur vereinbarten Zeit.
In seltenen Fällen kann es durch Unvorhergesehenes zu kleineren Verzögerungen kommen. Sollten ein Termin verspätet beginnen, so wird diese Zeit natürlich bei Ihrem Termin angehängt.
Bitte planen Sie deshalb vor und nach jedem Termin mindestens 10-15 Minuten Luft ein, damit Ihnen keine Therapiezeit verloren geht.
§6 Rechnungsstellung
6a) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger sind bei Ausfertigung der Rechnung die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und die Angaben über Heilmittel aufgelistet. Der Patient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht bedeutet und der Schweigepflicht grundsätzlich widerspricht.
§7 Honorarerstattung durch Dritte
7a) Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gem. § 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschließlich gegenüber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorars oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.
7b) Soweit der Heilpraktiker dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 6 Absatz 2. Der Umfang der Heilpraktiker-Leistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
7c) Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktiker-Honorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlagen dem Patienten gegenüber erteilt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.