☎ 0721-183 3792

 

Behandlungskosten

Die Behandlungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gerne sprechen Sie mich im Vorfeld auf entstehende Behandlungskosten an.

 

Privatversicherte

Sie erhalten von mir nach erbrachter Leistung eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Beamte mit Beihilfeanspruch können die Rechnungen ebenfalls bei ihrer Versicherung einreichen.

Bitte klären Sie im Voraus die Kostenerstattung durch Ihren Versicherer, da es hier individuelle Unterschiede geben kann. Die meisten privaten Versicherungen erstatten die Heilpraktikerkosten ganz oder teilweise – je nach Vertragsleistung.

 

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten nicht oder nur eingeschränkt.

Sie tragen die Kosten der Behandlung selbst, bar oder auf Rechnung.

Die Preise werden über eine Pauschale berechnet oder individuell kalkuliert - je nach Aufwand und angewandten Techniken.

 

Zusatzversicherung

Viele Versicherungen und Krankenkassen bieten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen an, bei denen die Kosten für den Heilpraktiker entweder ganz oder teilweise übernommen werden.

 

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung!